Mai, 2018

Seminardetails
Kollektive und Sonderveröffentlichungen sind ein wichtiges Standbein der Verlage im Anzeigengeschäft. Viele wissen jedoch nicht, was in den redaktionell begleitenden Texten stehen darf und was nicht. So hat das Bundesverfassungsgericht
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Kollektive und Sonderveröffentlichungen sind ein wichtiges Standbein der Verlage im Anzeigengeschäft. Viele wissen jedoch nicht, was in den redaktionell begleitenden Texten stehen darf und was nicht. So hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich bekräftigt, dass der Grundsatz der Trennung von Werbung und redaktionellen Texten mit der Verfassung (Pressefreiheit) übereinstimmt. Auf der anderen Seite hat es entschieden, dass die Presse redaktionell über Unternehmen, Produkte oder Erzeugnisse berichten darf und dass nicht schon jede positive Erwähnung eines Firmennamens eine rechtlich zu beanstandende Werbung ist. Das gilt auch für Sonderveröffentlichungen. In diesem Seminar lernen Sie anhand von Beispielen aus der Praxis Ihre Freiräume und Grenzen bei redaktionell begleitenden Texten in Sonderveröffentlichungen und Kollektiven kennen.
Zielgruppe
Redakteure, leitende Mitarbeiter
Seminargebühr
368 Euro Euro zzgl. 19% MwSt. inkl. Mittagessen, Tagungsgetränken und Arbeitsmaterial
Veranstalter
JBB – Journalistische Berufsbildung, Arbeitsgemeinschaft von VSZV und DJV in Baden-Württemberg
Ansprechpartner
Dr. Matthias Molt,
Verband Südwestdeutscher
Zeitungsverleger e. V., Stuttgart
Informationen und Anmeldungen
T 0711 . 18 56 7 – 182
F 0711 . 18 56 7 – 304
vszv@vszv.de
Uhrzeit
9:00 - 17:00
Referentin / Referent
Kurt Braun, Rechtsanwalt, Mommenheim
Seminar Anmeldung
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